Arbeitskreis Usable Security & Privacy | Beitrag vom
EU-Datenschutzgrundverordnung

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 innerhalb der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen. Betroffen sind alle Betriebe, die personenbezogene Daten erfassen, verarbeiten und speichern.